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wollen !

 

 

 

Emissionsbürgschaft - Bürgschaft nach Bundesemissionsschutzgesetz

Diese Bürgschaft  dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Räumung eines  Grundstücks nach Ablauf des Nutzungsvertrages gem. § 5 III des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG).  Für den Betreiber von Anlagen nach § 3 Absatz. 5 BimSchG ergeben sich Nachsorgeverpflichtungen wenn von seinem Betrieb eine Gefahr oder Kontamination ausgeht.

Hierzu zählen alle Maßnahmen die eingeleitet werden müssen, um eine effiziente Wiederherstellung des Betriebsgrundstückes nach dessen Beräumung zu ermöglichen. Die Emissionsbürgschaft sichert hier die dafür notwendigen finanziellen Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde ab.  

Die Emissionsbürgschaft ist für alle Unternehmen sinnvoll, die  ein Gewerbe auf der Basis einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben.  Dazu gehören unter anderem auch Recyclingunternehmen.

Erfahrungsgemäß akzeptieren viele Bürgschaftsgläubiger wie z.B. Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare. Daher sollte man sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger erkundigen, auf welcher Grundlage die Bürgschaften akzeptiert werden.

 

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