Die Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist eine besondere Form der Anzahlungsbürgschaft oder Vorauszahlungsbürgschaft.
Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Architekt oder Ingenieur nach Baufertigstellung die Bau- und Objektbetreuung in der Gewährleistungsphase übernimmt. Während dieser Phase steht ihm laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kein Honorar zu. Er hat darauf erst einen Anspruch nach Ablauf der Gewährungsfrist. Das heißt, der Architekt hat bis zu diesem Zeitpunkt Mängel zu vertreten ohne dafür eine Gegenleistung einfordern zu können.
Wenn er mit dem Bauherrn eine Anzahlung bzw. Vorauszahlung vereinbart hat, sichert diese Bürgschaft den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten oder Ingenieurs ab.
Die Bürgschaft wird vom Architekten oder Ingenieur beantragt. Empfänger der Bürgschaftsurkunde ist der Bauherr oder Auftraggeber.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Höhe des beantragten Limits und der Bonität des Architekten oder Ingenieurs.