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Anzahlungsbürgschaft

Die  Anzahlungsbürgschaft  ist eine Bürgschaft die ausgestellt wird um das Vorauszhalungsrisiko  des Auftraggebers abzusichern.

Bei einer geleisteten Anzahlung hat der Auftraggeber  das  Risiko  der Nicht- oder Schlechtlieferung oder sogar die Insolvenz des Auftragnehmers zu tragen, weil  der Anzahlung zunächst keine Gegenleistung des  Auftragnehmers gegenübersteht.

Die  Anzahlungsbürgschaft  beinhaltet  deshalb ein Zahlungsversprechen des Bürgen gegenüber dem Auftraggeber, daß bei  Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel der Insolvenz  des Auftragnehmers, eine Geldzahlung  aus der Bürgschaft an den Auftraggeber erfolgt.  

Die Bürgschaft wird erst wirksam, wenn die zugrunde liegende Anzahlung an den Auftragnehmer  geleistet worden ist. Sie ist  auch nur solange wirksam bis der Auftraggeber seine Leistungen aus dem vereinbarten Auftrag erhalten bzw. geliefert bekommen hat.

Diese Bürgschaft ist besonders geeignet für Unternehmen die für Vorleistungen  Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.

Bitte beachten Sie, daß  manche Auftraggeber  wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare  akzeptieren. Daher sollte Sie  sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger für die Anzahlungsbürgschaft erkundigen,  ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.

Die Beitragshöhe ist  Abhängig von der Bürgschaftshöhe (Limit) und der Bonität Ihres Unternehmens.

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