Die Anzahlungsbürgschaft ist eine Bürgschaft die ausgestellt wird um das Vorauszhalungsrisiko des Auftraggebers abzusichern.
Bei einer geleisteten Anzahlung hat der Auftraggeber das Risiko der Nicht- oder Schlechtlieferung oder sogar die Insolvenz des Auftragnehmers zu tragen, weil der Anzahlung zunächst keine Gegenleistung des Auftragnehmers gegenübersteht.
Die Anzahlungsbürgschaft beinhaltet deshalb ein Zahlungsversprechen des Bürgen gegenüber dem Auftraggeber, daß bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel der Insolvenz des Auftragnehmers, eine Geldzahlung aus der Bürgschaft an den Auftraggeber erfolgt.
Die Bürgschaft wird erst wirksam, wenn die zugrunde liegende Anzahlung an den Auftragnehmer geleistet worden ist. Sie ist auch nur solange wirksam bis der Auftraggeber seine Leistungen aus dem vereinbarten Auftrag erhalten bzw. geliefert bekommen hat.
Diese Bürgschaft ist besonders geeignet für Unternehmen die für Vorleistungen Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.
Bitte beachten Sie, daß manche Auftraggeber wie Behörden, Ämter und größere Unternehmen nur eigene Texte und Formulare akzeptieren. Daher sollte Sie sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen bei dem in Frage kommenden Bürgschaftsgläubiger für die Anzahlungsbürgschaft erkundigen, ob besondere Bürgschaftstexte verlangt werden.
Die Beitragshöhe ist Abhängig von der Bürgschaftshöhe (Limit) und der Bonität Ihres Unternehmens.