Achtung!

An alle Unternehmer die mehr finanziellem

Spielraum und mehr Umsatz für Ihr Unternehmen erreichen

wollen !

 

 

 

Vertragserfüllungsbürgschaft - Was tun wenn Nachträge zum Bauvertrag erfolgen und sich die Bausumme erhöht?

Wie werden bestehende Vertragserfüllungsbürgschaften gehandhabt, wenn während der Bauphase Nachträge zur Erhöhung der Bausumme führen?

Hier sind zwei Varianten möglich:

1.)

Die ursprüngliche Vertragserfüllungsbürgschaft muß über einen entsprechenden Nachtrag angepaßt werden.

2.)

Es kann eine weitere Vertragserfüllungsbürgschaft  ausgestellt werden. Beide Bürgschaften dürfen aber den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag je Einzelbürgschaft nicht überschreiten.  Vom Versicherer werden diese beiden Bürgschaften als eine Bürgschaft für den jeweiligen Bauauftrag betrachtet.

 

Beispiel:

Sie haben ein Bürgschaftslimit von 200.000 EUR vereinbart. Der Höchstbeitrag je Einzelbürgschaft darf 25% nicht überschreiten, d.h. die max. Summe für eine Einzelbürgschaft darf 50.000 EUR betragen.

Die Auftragssumme liegt bei 300.000 EUR. Der Auftraggeber verlangt 10% der Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung zu hinterlegen. Sie hinterlegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 30.000 EUR.  Während der Bauphase erfolgt ein Nachtrag von 200.000 EUR, d.h. die Sicherheitshinterlegung muß um 20.000 EUR erhöht werden.

Verfahren sie gemäß Variante 1,  wird die bereits bestehende Bürgschaft um 20.000 EUR erhöht. Entscheiden Sie sich für Variante 2 würde eine zusätzliche Bürgschaft von 20.000 EUR für diesen Auftrag gefertigt werden.
 


 



[ zurück ]