Die Mineralölbürgschaft ist eine spezielle Form der Kautionsversicherung. Mineralölgesellschaften die Mineralöl an gewerbliche Kunden, wie zum Beispiel Tankstellenpächter,- Betreiber und Spediteure mit eigenem Tanklager liefern, verlangen eine Sicherheit für die Bezahlung der gelieferten Ware. Diese Sicherheit kann in Form einer Kaution hinterlegt werden. Mit der Hinterlegung der Kaution bzw. Bürgschaft erfolgt die Lieferung der Waren in der Regel ohne Vorkasse. Da eine solche Bürgschaft eine Zahlungsgarantie für den Lieferanten darstellt.
Für den gewerblichen Kunden dürfte es auch bei den Einkaufsbedingungen konditionelle Vorteile bringen. Daneben verbessert sich die Liquidität des Unternehmens, weil auch bereits hinterlegte Sicherheiten damit abgelöst werden können. Damit wird die Kreditlinie bei den Banken entlastet, was den finanziellen Spielraum für mögliche gewerbliche Investitionen erhöht.
Häufig haben Mineralölgesellschaften eigene Vorstellungen zu den Formulierungen einer Mineralölbürgschaft. Daher sollten sie sich vor der Erteilung von Bürgschaftsaufträgen und der Ausstellung der Bürgschaftsurkunde mit den in Frage kommenden Bürgschaftsgläubigern abstimmen.
Bürgschaftsempfänger können Mineralölgesellschaften wie z.B. Aral, Shell, AVIA, OMV, JET, ESSO, TOTAL usw. sein. Die Bürgschaftshöhe sollte mindestens 10.000 EUR bezragen.
Die höhe des Beitrages für die Bürgschaft richtet sich zum einen nach dem gewünschten Limit und zum anderen nach der Bonität des zu beliefernden Unternehmens. Sie sollten sich hierzu im Vorfeld über Ihren aktuellen Bonitätsindex bei der Creditreform informieren.