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An alle Unternehmer die mehr finanziellem

Spielraum und mehr Umsatz für Ihr Unternehmen erreichen

wollen !

 

 

 

Jederzeit gut abgesichert – die Mängelgewährleistungsbürgschaft auch Gewährleistungsbürgschaft genannt, für Unternehmer!

Sämtliche Werkverträge unterliegen der Sachmängelhaftung des Herstellers oder Verkäufers. - Ein Satz der es in sich hat. Denn vereinfacht ausgedrückt bedeutet dass nichts weniger, als dass jeder Käufer nicht nur das Recht hat, seine Ware oder bestellte Dienstleistung frei von Mängeln zu bekommen, sondern dass der Hersteller oder Verkäufer darüber hinaus verpflichtet ist, etwaige Mängel zu beheben, sofern doch welche aufgetreten und zu beanstanden sein sollten. Die Kosten für die Mängelbeseitigung trägt der Hersteller oder Verkäufer. Er unterliegt nämlich einer sogenannten Sachmängelbeseitigungspflicht. Dies gilt für jede Art von Kauf-, vor allem aber auch für Bauverträge und findet seine Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauvorhaben (VOB).

Nun kann es mitunter passieren, dass der Auftragnehmer, also der Hersteller, Bauunternehmer oder Verkäufer, aufgrund von Insolvenz dieser Sachmängelbeseitigungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Der Käufer oder Auftraggeber bliebe auf dem Schaden sowie den Kosten sitzen. Um solch einem Umstand bereits im Vorfeld entgegenzuwirken, kann der Käufer oder Auftraggeber einen Teil des Kaufpreises oder Werklohns als Sicherheit einbehalten. Üblicherweise beträgt dieser Sicherheitsbehalt 5% der Auftragssumme, nicht der ersten Abschlagszahlung wie oft fälschlicherweise an anderen Stellen zitiert. Geregelt ist diese Grundlage in § 632a des BGB und gilt in erster Linie für den Bau oder Umbau eines Hauses oder eines ähnlichen Bauwerks. Somit soll sichergestellt werden, dass der Käufer nicht auf Kosten sitzenbleibt, die durch Mängel und eine Zahlungsunfähigkeit seitens des Bauunternehmers verschuldet worden sind.

Da der Sicherheitsbehalt aber je nach Kostenvolumen des Bauvorhabens ein nicht geringer Betrag sein kann und so manches Unternehmen dadurch in seiner Liquidität eingeschränkt ist, gibt es die Gewährleistungsbürgschaft. Die Gewährleistungsbürgschaft stellt eine beliebte Alternative dar, weil ein Dritter die Garantie dafür übernimmt, dass die Kosten einer Sachmängelbeseitigung auch im Falle einer Insolvenz des ursprünglich ausführenden Unternehmens übernommen werden. Für den Käufer die Garantie, dass er bei gerechtfertigter Beanstandung von Sachmängeln, diese beseitigt und die Kosten dafür übernommen werden. Für Auftragnehmer hingegen ist die Gewährleistungsbürgschaft aber nicht nur die Absicherung für den Insolvenzfall, sondern sichert ihm darüber hinaus zu, dass seine Firma eine volle Auszahlung der gesamten Rechnungssumme vom Auftraggeber fordern kann. 

Wissenswertes zur Gewährleistungsbürgschaft - Ihr Versicherungsmakler ist für Sie da!

Wer als Unternehmer tätig ist und insbesondere in der Baubranche agiert, sollte in keinem Fall auf die Vorteile einer Gewährleistungsbürgschaft verzichten. Wenn Sie sich für eine Gewährleistungsbürgschaft, oft auch als Gewährleistungsgarantie bezeichnet, interessieren, suchen Sie sich fachkundigen Rat bei einem Spezialisten. Wir als erfahrene Versicherungsmakler stehen Ihnen hierbei gerne mit unserer langjährigen Expertise auf dem Versicherungsmarkt zu allen Fragen und Anliegen rund um das Thema zur Seite. Ausführlich beraten wir Sie nicht nur über die Vorteile der Gewährleistungsbürgschaft sondern klären Sie über alle Details auf, die Sie wissen müssen, wenn Sie den Abschluss dieser Bürgschaft in Erwägung ziehen. 

So kann im Grunde bspw. jeder als Bürge auftreten. Normalerweise darf eine Gewährleistungsgarantie aber aufgrund von vertraglichen Regelungen nur bei einer Bank als Avalkredit oder als Kautionsversicherung bei einem Versicherer abgeschlossen werden. Da Versicherungen i.d.R. weniger Sicherheiten als andere Kreditinstitute verlangen, ist diese Kautionsversicherung im Gegensatz zum Avalkredit die meistens bevorzugte Variante der Gewährleistungsbürgschaft. Auch belastet eine Bankbürgschaft die Kreditwürdigkeit des Bürgschaftsnehmers, was wiederum seinen Finanzspielraum einengt. Des Weiteren entfällt bei der Gewährleistungsgarantie durch einen Versicherer eine umfangreiche Prüfung des Risikos. Für viele Interessierte ebenfalls ein nicht unerheblicher Vorteil.

Die Voraussetzung, um eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen zu können, sind dann erfüllt, wenn der Antragsteller eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen kann. Darüber hinaus muss er beim Bürgen, bspw. dem Versicherer, angeben, bei welcher Gesellschaft er seine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Kosten einer Gewährleistungsbürgschaft variieren je nach Bürgschaftslinie sowie nach dem Höchstbetrag der je Bürgschaft vereinbart wird. Selbst für Existenzgründer wird je nach Höhe der Bürgschaftslinie von den meisten Versicherern nur ein einfacher Antrag verlangt, um eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen zu können. Kontaktieren Sie uns als erfahrene Finanz- und Versicherungsmakler einfach unverbindlich und gemeinsam erarbeiten wir ein Kostenszenario für eine Gewährleistungsbürgschaft das passgenau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Die Gewährleistungsbürgschaft - Absicherung so lange wie nötig!

Grundsätzlich kann eine Gewährleistungsbürgschaft unbefristet ausgestellt werden, doch entscheidend für die Laufzeit sind die verschiedenen Verjährungsfristen. Ein Bauwerk hat bspw. eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von vier bzw. je nach Fall fünf Jahren. Nur wenn innerhalb dieser Zeit nach Abnahme/Überstellung des Werkes schriftlich angezeigt wird, dass Mängel vorliegen, werden diese anerkannt. Nach Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft muss der Unternehmer also innerhalb der Verjährungsfrist keine Angst davor haben, für mögliche Mängel selbst bei Insolvenz nicht aufkommen zu können. Wie lange eine Bürgschaft im Einzelfall läuft, hängt darüber hinaus auch von der vereinbarten Gewährleistungsfrist ab. Erst wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist, muss der Auftraggeber die Rücksendung der Bürgschaft veranlassen. 

Versicherungsnehmer müssen sich aber bewusst sein, dass die Gewährleistungsgarantie i.d.R. nur dann die Kosten aus einer Sachmängelbeseitigung übernimmt, sofern der Auftragnehmer nicht mehr über die eigenen nötigen Mittel verfügt. Treten Sie gerne direkt mit uns in Kontakt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen in unverbindlichen Gesprächen alle Aspekte, die Sie wissen müssen, wenn Sie sich für eine Gewährleistungsbürgschaft interessieren.

Als unabhängige Versicherungsmakler steht Ihre Zufriedenheit bei uns an erster Stelle. Auch sind wir, anders als Versicherungsvertreter, an keine bestimmten Unternehmen gebunden. Wir bieten Ihnen unabhängige Beratung und gucken, welche Versicherung am besten zu Ihren individuellen Anforderungen passt. Von uns erfahren Sie, welche Unterschiede bei einer Gewährleistungsgarantie zu beachten sind, wenn Sie als Unternehmer für die öffentliche Hand tätig sind. 

Vertrauen und Absicherung mit Garantie - Ihre Versicherungsmakler!

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Informationen über die Gewährleistungsbürgschaft/Gewährleistungsgarantie wünschen, kommen Sie zu uns. Selbstverständlich beraten wir Sie ebenfalls in allen themenverwandten Aspekten rund um das Thema Bürgschaften und Versicherungen. Gehen Sie kein Risiko ein und nutzen Sie die Vorteile sowie die Sicherheiten, die Ihnen und Ihrem Unternehmen durch den Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft zuteilwerden. 

Gerne geben wir Ihnen einen umfangreichen Überblick über die Möglichkeiten, die Sie haben, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft jederzeit gut dasteht. Erhöhen Sie das finanzielle Leistungsspektrum Ihres Unternehmens mit der richtigen Absicherung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unseren Rat als unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler. Wir machen Ihre Unternehmungen sicher - jederzeit.

 


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