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Bürgschaft für Warenlieferungen - Lieferantenbürgschaft

 

Die  Bürgschaft für Warenlieferungen auch Lieferantenbürgschaft  genannt, dient der Besicherung von Forderungen aus Warenlieferungen. Die Bürgschaft für Warenlieferungen wird von dem Empfänger beantragt und dem Lieferanten gestellt.

Die Bürgschaft für Warenlieferungent kommt zum Einsatz, wenn ein Kunde von seinem Geschäftspartner Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel ausgeliefert bekommt. Die Lieferantenbürgschaft für die Warenlieferung sichert das Insolvenzrisiko des Abnehmers ab, indem ein Bürge für den Kunden einsteht. Kann der Kunde das Zahlungsziel aufgrund einer Insolvenz nicht einhalten, erhält der Gläubiger (Lieferant) von dem Bürgen die Bürgschaftssumme ausgezahlt. Somit schließt die Lieferantenbürgschaft das Risiko des Zahlungsverlustes für den Lieferanten aus.

Wie wird die Lieferantenbürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft für Warenlieferungen wird von dem Abnehmer bei der Versicherung beantragt. Diese prüft daraufhin die Annahme auf der Grundlage verschiedener Faktoren, wie der Bonität des Antragstellers, den Unternehmensbilanzen und der gewünschten Bürgschaftshöhe für den Gesamtrahmen sowie für die höchste Einzelbürgschaft.   Diese Faktoren ddienen dazu, die Beitragshöhe und wenn notwendig, die erforderlichen Sicherheiten zu ermitteln. Wird der Bürgschaftsantrag angenommen, erhält der Lieferant als Gläubiger die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt. Diese berechtigt ihn dazu, im Insolvenzfall des Abnehmers, die Bürgschaftssumme von dem Bürgen einzufordern.

 

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