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Anzahlungsbürgschaft auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt

Bei der Anzahlungsbürgschaft oder auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt handelt es sich um eine spezielle Form der Bürgschaft. Der Auftraggeber sichert damit seine geleistete Anzahlung an den Auftragnehmer (Produzenten oder Konstrukteur) gegen einen möglichen Ausfall, der möglichen Insolvenz des Auftragnehmers ab. Diese Bürgschaft tritt in Kraft wenn die Anzahlung geleistet ist.

Im Gegensatz zur Mangelgewährleistungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft erhält der Versicherungsnehmer statt eines Bürgschaftsrahmens  eine auf den jeweiligen Auftrag bezogene Einzellösung.  Abweichend davon besteht aber auch hier die Möglichkeit einen Bürgschaftsrahmen zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Für eine Kalkulation einer Anzahlungsbürgschaft werden folgende Angaben benötigt:  

- Aktueller Bonitätsindex bei Creditreform, wenn dieser bekannt ist.

- Erwarteter Umsatz und Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr.

- Umsatz und Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres.

- Personalaufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr.

- Bilanzsumme im abgelaufenen Geschäftsjahr.

- Eigenkapital und Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Sehr wichtig für die Festlegung der Konditionen für die Anzahlungsbürgschaft  ist die Bonitätsprüfung.. Der Bonitätsindex  bei der Creditreform sollte nicht schlechter als 300 sein.  Ein Index über 300 führt zu einsprechenden Risikozuschlägen in der Prämie und zur Hinterlegung von Sicherheiten durch den Versicherungsnehmer.



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