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Mietkautionsbürgschaft aus Vermietersicht

Sie bringt Mietern einen Liquiditätsvorteil beim Umzug, zudem ist sie noch günstiger als ein Ratenkredit oder Dispokredit - die Mietkautionsbürgschaft. Viele Mieter kennen und schätzen   bereits die Vorteile der bargeldlosen Mietkaution. Bei einigen Vermietern ist das Produkt hingegen noch unbekannt, oder stößt sogar auf Skepsis. Dieser Beitrag widmet sich daher der Kautionsbürgschaft aus Vermieter-Sicht.

Für den Mieter bringen Kautionsbürgschaften finanzielle Vorteile, aber warum sollten sich auch Wohnungsvermieter dafür entscheiden? Die Vorzüge des Produktes aus Vermieter-Sicht lassen sich mit den Begriffen Zeitersparnis, Kostenersparnis, Sicherheit und Effizienz umschreiben.

Zeitersparnis

Laut Gesetzgeber muss die Mietkaution getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters auf ein separates Konto angelegt werden. Wird vom Vermieter eine Barkaution verlangt, wird selbige auf ein eigens dafür eröffnetes Mietkautionssparbuch während der Mietdauer angelegt. Endet das Mietverhältnis, müssen die Zinserträge sowie darauf anfallende Steuern taggenau errechnet werden. Für Vermieter ist dies gerade bei Immobilien mit mehreren Mietparteien ein größerer Verwaltungsakt. Bei der Mietkautionsbürgschaft wird von der Kautionskasse für jede Mietkaution eine Urkunde ausgestellt. Die Urkunde muss vom Vermieter lediglich aufbewahrt werden, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand wie beim herkömmlichen Mietkautionskonto entsteht hierbei nicht.

 Mehr Sicherheit - weniger Kosten

 Mieter die eine Kautionsbürgschaft beantragen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Nur wer selbige "besteht", bekommt die Bürgschaft ausgestellt. Als Vermieter erhält man dadurch die Sicherheit, dass der neue Mieter zahlungsfähig ist. Die Bonitätsprüfung ist eine Leistung der Kautionskasse, der Wohnungsvermieter muss die Bonität seiner Neumieter nicht mehr auf eigene Kosten prüfen.

 Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist der Schutz vor nicht (vollständig) gezahlten Kautionen. Mieter können sich nämlich auf den §551BGB Abs.2 berufen, und ihre Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten erbringen. Während dieses Zeitraums erhalten Eigentümer jedoch nicht den kompletten Schutz aus der Mietsicherheit. Hinzu kommt, dass einige Mieter lediglich Versprechungen machen, jedoch die volle Kautionssumme nie einzahlen. Wohnungsvermieter, die eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren, können jedoch gleich zu Beginn des Mietverhältnisses von einem vollständigen Schutz der Mietsicherheit profitieren.

Mehr Effizienz durch bessere Vermietbarkeit

Nicht in allen Gegenden lässt sich Wohnraum einfach und schnell vermieten. Wer als Vermieter ein Vermietungsobjekt in einer strukturschwachen Gegend betreibt, hat mit Leerstand und damit im Ergebnis mit Mietausfällen zu kämpfen. Vermieter die eine Mietkautionsbürgschaft anstelle der Barkaution akzeptieren, erreichen hierdurch einen Wettbewerbsvorteil. Somit werden auch Mieter angesprochen, die ansonsten aufgrund einer zu hohen Kaution zum nächtsen Mietobjekt weiterziehen würden.

Risiken und mögliche Ablehnungsgründe

Das einzige potentielle Risko welches Vermieter mit der Mietkautionsbürgschaft eingehen ist, dass sie kein Geld erhalten, wenn der Bürgschaftsgeber insolvent wird. Aus diesem Grund ziehen immer noch einige Vermieter die Barkaution oder eine Bankbürgschaft der Mietkautionsversicherung vor. Die Befürchtung angeblich mangelnder Bonität der Sicherungsgeber ist jedoch unbegründet. Denn hinter den Kautionskassen stehen große und namhafte Bürgschaftsgeber, wie z.B. die R+V-Versicherung, die Basler Versicherungen oder die Grundeigentuemer-Versicherung AG.

Das Argument "wer kein Geld für die Mietkaution" hat, wird auch die Miete nicht zahlen können", ist aus meiner Sicht ebensowenig statthaft. Viele Mieter ziehen den Jahresbeitrag der  Kautionsbürgschaft einer Zahlung der Barkaution vor, obwohl sie sich letztere durchaus leisten könnten. Häufig wägen Mieter einfach ab, ob sie einen höheren Geldbetrag über Jahre fest binden, oder die Mittel anderweitig nutzen möchten.

Bestehende Mietkautionskonten umstellen

Wohnungsvermieter, die von den Vorteilen einer Mietkautionsbürgschaft profitieren möchten, müssen dies nicht auf neue Mietverhältnisse berschränken. Das flexible Vertragswerk der Bürgschaften erlaubt, dass Mietparteien auch eine bereits geleistete Barkaution in eine Bürgschaft umwandeln können. Hierzu muss der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft beantragen, und seinem Vermieter die Bürgschaftsurkunde überreichen. Sobald dieser die neue Sicherheit erhalten hat, kann die Barkaution an den Mieter ausgezahlt werden.

Gastbeitrag von Martin Sohn

https://www.mietkautionsbuergschaft.de/ueber-uns.html

 
 
 


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