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Gewerbliche Mietbürgschaft auch Mietkaution genannt

Bei dem  Bezug von Gebwerbe- oder Büroräumen ist von den Gewerbetreibenden ein großer Kostenblock vor zu finanzieren. Die zu hinterlegende Mietkaution bedeutet eine zusätzliche Belastung. Zumal die Mietkaution bei Gewerbeimmobilien durchaus einige Tausend Euro umfassen kann (10.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit). Geld welches dem Unternehmen für anderweitige Investitionen fehlt. Anstelle die Mietkaution in Form von Bargeldhinterlegung oder ein Bankaval  zu hinterlegen bietet sich ein Mietkautionsversicherung an

Sie schließen einen Kautionsversicherungsvertrag mit einem Gesamtlimit ab. Das Limit entspricht der Höhe der zu hinterlegenden Mietkaution,  diese kann bis zu 6 Monatsmieten betragen. Der Versicherer stellt eine Vertrag und eine Originalbürgschaft aus. Die Unterlagen werden an Sie versandt. Das Original der  Bürgschaftsurkunde übergeben Sie Ihrem Vermieter als Mietsicherheit.

Wann kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragt werden?

Diese besondere Form der  Mietkautionsbürgschaft  kann ausschließlich für gewerblich genutzte Mietobjekte beantragt werden. Voraussetzungen:

  • Das Mietobjekt liegt in Deutschland.
  • Die Mietkaution beträgt mindestens 2.500 EUR.
  • Die Prüfung Ihrer Bonität hat zu einem positiven Ergebnis geführt.
  • Ihr Vermieter akzeptiert die Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit.
  • Sie beantragen die Mietkautionsbürgschaft nicht für Dritte.  
  • Die Bürgschaftssumme entspricht maximal dem 6-fachen der Monatskaltmiete

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